Die Bewegungsfläche.
Bewegungsflächen für Personen mit Rollstuhl oder Gehhilfen sind die zur Bewegung mit dem
jeweiligen Gerät notwendigen Flächen. Dies schließt die zur Benutzung der verschiedenen
Einrichtung erforderlichen Flächen ein (wie z. B. die Tischarbeitsfläche).
Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, wenn der Arbeitsraum nur von
einem Rollstuhlfahrer benutzt wird. Die Bewegungsflächen dürfen jedoch nicht
in Ihrer Funktion eingeschränkt sein durch Rohrleitungen, Mauervorsprünge,
Handläufe usw.
- Die Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer sollte 150 cm breit
und 150 cm tief sein.
- Die Bewegungsfläche zwischen Wänden bzw. auf Wegen muß
mindestens 120 cm breit sein.
- Die Bewegungsfläche für Personen mit Gehhilfen sollte 120 cm breit
und 120 cm tief sein.
Die Arbeitsfläche.
- Eine maximale Höhe des Arbeitsplatzes von 120 cm sollte nicht
überschritten,
- eine Höhe von 70 cm nicht unterschritten werden.
Idealerweise sollte die Höhe einstellbar sein. Bei einer Höhe von 120 cm ist eine
direkte Bedienung nur möglich, wenn das Arbeitsgerät, im vorliegenden Falle Tastatur
und Zeigegerät, möglichst rechtwinklig zum Boden steht (senkrecht, 0-30 Grad).
Zum Vergleich: nach DIN 18022, "Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen", soll die Höhe von Arbeitsflächen maximal 92 cm betragen. Die Arbeitsfläche sollte in
diesem Fall um 60-90 Grad geneigt sein. Bei einer Arbeitsflächenhöhe, welche
größer als 92 cm ist, ist die Neigung entsprechend zu verringern.
- Eine Arbeitsflächenhöhe zwischen 90 und 120 cm entspricht der Höhe
für einen Steharbeitsplatz.
- Der Fußraum sollte möglichst weit unterfahrbar sein.
Hier gilt es zu bedenken, daß in der Tiefe genügend Raum
für Fußstützen eines Rollstuhls vorgesehen ist. Daher sollte die
Arbeitsfläche möglichst komplett unterfahrbar sein, als Maß für die Breite gilt
das Maß der Arbeitsfläche. Hierbei ist zu beachten, daß das Maß für die
Bewegungsfläche (150 x 150 cm) nicht unterschritten wird. Sollte die Arbeitsfläche
schmaler als 150 cm sein, so ist vor der Arbeitsfläche eine 150 x 150 cm
freie Bewegungsfläche vorzusehen.