Kinderrechte und Kinderschutz im Digitalen

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Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vertrat Ella, Mitglied der Kinderjury für den KIKA Award, bei der Tagesschau ihre Meinung zur Verletzung der Kinderrechte durch den russischen Angriffskrieg. Sie sprach von der Situation geflüchteter Kinder, dem Recht auf Schutz vor Kriegen und Gewalt und fordert zuletzt den Bundeskanzler Olaf Scholz eindrücklich auf, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

„Wie wäre es denn, wenn wir in Deutschland ein Vorbild für die Welt in Sachen Kinderrechte wären? Aber dafür müsste man auch was tun. Ein Beispiel wäre, dass ihr uns nicht mehr so oft vergesst. Wie zum Beispiel in der Pandemie, bei der Klimakrise oder der Bildung.“

Auf ihrem Instagram-Account veröffentlichte die Tagesschau im Nachgang das Video der Rede. Das Recht der Kinder auf Schutz vor Gewalt stellt hierbei nicht nur einen inhaltlichen Schwerpunkt dar, sondern zeigt sich auch daran, wie die Tagesschau mit diesem Beitrag verfährt. Laut General Comment 25 gilt das Recht auf Schutz im digitalen Umfeld auch in Bezug auf Cyberaggressionen, wie Hate Speech, und Kinder haben selbstverständlich auch im digitalen Raum das Recht, ihre Meinung zu äußern, ohne negative Konsequenzen zu befürchten. Im digitalen Umfeld braucht es folglich effektive Schutzmaßnahmen, die die Partizipation von Kindern ermöglichen und fördern. Die Tagesschau hat als Vorsorgemaßnahmen eine teilweise Anonymisierung gewählt und die Kommunikation (Kommentare) eingeschränkt. Diese Maßnahmen finden sich auch in den Vorschlägen im JuSchG Art. 24a wieder.

Insgesamt ist der Beitrag bespielhaft dafür, welche Chancen das digitale Umfeld bietet, die Rechte von Kindern - hier das Recht auf Meinungsäußerung und gehört zu werden - zu stärken. Gleichzeitig werden die Risiken berücksichtigt und entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen. Hier wurde verstanden, dass Kinderrechte - auch im digitalen Umfeld - eine „richtige und wichtige Sache“ sind.

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