Wir feiern: Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt!
Newsletter vom 05.02.21

Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
Newsletter Februar 2021
ANREDEPLATZHALTER
Kinder in aller Welt haben heute einen Grund zu feiern, denn der Kinderausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld verabschiedet. Damit gelten alle Rechte, die Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention gewährt werden, auch im digitalen Raum. Zugang zum Internet, Informations- und Meinungsfreiheit, aber auch die Privatsphäre von Kindern und das Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch müssen künftig auch im Internet stärker geachtet werden.
Mehr dazu lesen Sie in unserem aktuellen Fokusartikel.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit, mit herzlichen Grüßen
Jutta Croll
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