Konsultationen zu den EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

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  • Jutta Croll

Mit zwei Konsultationen will die Kommission die Einschätzung der Bürger*innnen der EU in Bezug auf bestehende und künftige Regulierungsmaßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs einbeziehen.

Die noch bis zum 13. Juli 2022 geöffnete öffentliche Konsultation dient der Bewertung und möglichen Überarbeitung der EU-Richtlinie über sexuellen Kindesmissbrauch und ist Teil der Datenerhebung im Anschluss an die im September/Oktober 2021 veröffentlichte erste Folgenabschätzung. Diese öffentliche Konsultation wird in die Bewertung und Überarbeitung der EU-Richtlinie über sexuellen Kindesmissbrauch einfließen und den Bürgern und Interessenträgern die Möglichkeit geben, ihr Feedback zu aktuellen und künftigen Herausforderungen bei der Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch, sexueller Ausbeutung und Material über sexuellen Kindesmissbrauch sowie zu möglichen Wegen zur Stärkung, Weiterentwicklung und Aktualisierung des bestehenden Rahmens zu geben.

Bis zum September 2022 ist darüber hinaus die Konsultation des neuen Regulierungsvorschlags „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Aufdeckung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte“ geöffnet.

 

Der sexuelle Missbrauch von Kindern (CSA) kann verschiedene Formen annehmen, die sowohl online (z. B. Erzwingen sexueller Handlungen durch Live-Streaming oder Austausch von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) im Internet) als auch offline (z. B. sexuelle Handlungen mit einem Kind oder Veranlassen eines Kindes zur Teilnahme an Kinderprostitution) auftreten können. Wenn der Missbrauch auch noch aufgezeichnet und online weitergegeben wird, wird der Schaden noch vergrößert. Die EU-Richtlinie zur

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (2011/93) ist das wichtigste Rechtsinstrument der EU zur Bekämpfung dieser Straftaten. Die Richtlinie sieht ein umfassendes Vorgehen vor, insbesondere: - Angleichung der Definitionen von Straftaten, Festlegung von Mindeststrafen und Erleichterung der Meldung, Ermittlung und Verfolgung solcher Straftaten - Festlegung von Präventionsmaßnahmen, einschließlich Sensibilisierung, und Interventionsprogrammen für Straftäter und Personen, die befürchten, dass sie straffällig werden könnten, - Verstärkung der Unterstützung für die Opfer, einschließlich der Vermeidung zusätzlicher Traumata durch die Teilnahme an Strafverfahren.

Am 24. Juli 2020 nahm die Kommission die EU-Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern an, in der konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, um eine umfassende Antwort auf diese Verbrechen zu finden. Eine der Maßnahmen besteht darin, die seit 2011 geltende EU-Richtlinie zu bewerten, um bewährte Verfahren und etwaige verbleibende Gesetzeslücken zu ermitteln. Falls erforderlich, werden neue vorrangige Maßnahmen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass diese Rechtsvorschriften weiterhin die angestrebten Ziele erreichen.

Am 11. Mai hat die Kommission einen neuen Regulierungsvorschlag „Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Aufdeckung, Entfernung und Meldung illegaler Online-Inhalte“ vorgelegt. Dieser kann nun öffentlich kommentiert werden, vorerst bis zum 5. September (Mitternacht CEST). Diese Frist verschiebt sich kontinuierlich nach hinten, bis der Regulierungsvorschlag in allen EU-Sprachen veröffentlicht ist.

Einige Anbieter setzen bereits freiwillig Technologien ein, um sexuellen Missbrauch von Kindern online in ihren Diensten zu erkennen, zu melden und zu beseitigen. Die von den Anbietern ergriffenen Maßnahmen sind jedoch sehr unterschiedlich und eine beträchtliche Anzahl ergreift noch gar keine Maßnahmen. Eine durchgeführte Folgenabschätzung hat gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet unzureichend sind, so dass seitens der Kommission verpflichtende Maßnahmen vorgesehen werden.

Die jetzt vorgeschlagene Verordnung besteht aus zwei Hauptbausteinen:

  1. Sie erlegt den Anbietern Verpflichtungen in Bezug auf die Erkennung, Meldung, Entfernung und Sperrung von bekanntem und neuem Material des sexuellen Kindesmissbrauchs, sowie in Bezug auf die Kontaktanbahnung zu Kindern (so genanntes Grooming), unabhängig von der für den Online-Austausch verwendeten Technologie.
  2. Die Einrichtung eines EU-Zentrums zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs als dezentrale Agentur, um die Umsetzung der neuen Verordnung zu unterstützen

Die Teilnahme an den Konsultationsprozessen ist über das EU-Konsultationssystem möglich; Hier gelangen sie zu dem Konsultationsprozess

 

Um sich zu beteiligen, müssen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten im Ecas-System anmelden oder ein neues Konto anlegen.

 

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