Am 01. August 2000 ist die 'Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie' und die ' Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie' in Kraft getreten.
Informationen zu den Einzelheiten können Sie in der Broschüre 'Das IT-Sofortprogramm der Bundesregierung -
Informationen für ausländische IT-Fachkräfte und Unternehmen' (Download, pdf-Format, 154 KB) des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erhalten.
Die deutschen Auslandsvertretungen können - als
Abschluss des Zugangsverfahrens für IT-Fachkräfte -
innerhalb weniger Tage ein Visum erteilen. Zur
Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens haben
die Bundesländer der Visumerteilungallgemein
vorabzugestimmt. Diese Vorabzustimmung gilt auch für die
Ehegatten und nachzugsberechtigten Kinder (bis 16.
Jahre).
Somit muss vor dem Visumantrag nur noch die
Zusicherung einer Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsamt
eingeholt werden (Adressen). Sollen Familienangehörige
mitreisen muss zusätzlich ein Nachweis über
ausreichenden Wohnraum erbracht werden.