Das IT-Sofortprogramm der Bundesregierung

Am 01. August 2000 ist die 'Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie' und die ' Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie' in Kraft getreten.

 

Informationen zu den Einzelheiten können Sie in der Broschüre 'Das IT-Sofortprogramm der Bundesregierung -

Informationen für ausländische IT-Fachkräfte und Unternehmen' (Download, pdf-Format, 154 KB) des

Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung erhalten.

 

Die deutschen Auslandsvertretungen können - als

Abschluss des Zugangsverfahrens für IT-Fachkräfte -

innerhalb weniger Tage ein Visum erteilen. Zur

Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens haben

die Bundesländer der Visumerteilungallgemein

vorabzugestimmt. Diese Vorabzustimmung gilt auch für die

Ehegatten und nachzugsberechtigten Kinder (bis 16.

Jahre).

Somit muss vor dem Visumantrag nur noch die

Zusicherung einer Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsamt

eingeholt werden (Adressen). Sollen Familienangehörige

mitreisen muss zusätzlich ein Nachweis über

ausreichenden Wohnraum erbracht werden.


Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Quelle: Auswärtiges Amt