Die neue Bildschirmarbeitsverordnung Angestellten-Info 02/97

Schon 1993 sollte sie in Kraft treten, die EU-Richtlinie vom 29. Mai 1990 "über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten". In der gewerkschaftlichen und öffentlichen Diskussion wurde sie kurz EG- oder EU-Bildschirmrichtlinie genannt. Die Bundesrepublik Deutschland war lange im Verzug. Viele Diskussionen, politischer Druck, Intervention im Parlament und bei der Bundesregierung waren nötig, um die EU-Bildschirmrichtlinie nun endlich auch als deutsches Recht zu verankern. Arbeitgeber, betriebliche Interessenvertretungen und betroffene Beschäftigte verfügen nun endlich über einen detaillierten Maßnahmenkatalog, der Mindestnormen beschreibt. Durch verbindliche Kenngrößen können nun wesentliche Gesundheitsaspekte entsprechende Anforderungen für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen formuliert werden.


Ulf Imiela, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Quelle: Website DGB