Die Broschüre gibt eine zusammenfassende Beschreibung der Politik für behinderte Menschen, von den Hilfen zur Eingliederung bis zu Auskunft und Beratung.
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen können selbstverständlich zunächst die gleichen Sozialleistungen
und sonstigen Hilfen wie jeder andere Bürger
in Anspruch nehmen; die einschlägigen Vorschriften gelten
grundsätzlich in gleicher Weise für diesen Personenkreis.
Die folgenden Ausführungen befassen sich demgegenüber mit
den Regelungen, die darüber hinaus gezielt auf die Eingliederung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in die Gesellschaft ausgerichtet sind. Wird zum Beispiel die Umschulung in einen anderen Beruf nötig, weil der bisherige auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist, erhalten behinderte Menschen nach dem Arbeitsförderungsgesetz hierzu grundsätzlich die gleichen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen wie nichtbehinderte. Ist die Umschulung jedoch
wegen der Behinderung erforderlich, gehört diese Umschulung
zur beruflichen Rehabilitation, und hinsichtlich der
Leistungsvoraussetzungen, in vielen Fällen auch hinsichtlich
des Leistungsumfangs gelten besondere, durchweg günstigere
Regelungen.