Eingliederung Behinderter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland

Die Broschüre gibt eine zusammenfassende Beschreibung der Politik für behinderte Menschen, von den Hilfen zur Eingliederung bis zu Auskunft und Beratung.

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen können selbstverständlich zunächst die gleichen Sozialleistungen

und sonstigen Hilfen wie jeder andere Bürger

in Anspruch nehmen; die einschlägigen Vorschriften gelten

grundsätzlich in gleicher Weise für diesen Personenkreis.

Die folgenden Ausführungen befassen sich demgegenüber mit

den Regelungen, die darüber hinaus gezielt auf die Eingliederung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in die Gesellschaft ausgerichtet sind. Wird zum Beispiel die Umschulung in einen anderen Beruf nötig, weil der bisherige auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist, erhalten behinderte Menschen nach dem Arbeitsförderungsgesetz hierzu grundsätzlich die gleichen Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen wie nichtbehinderte. Ist die Umschulung jedoch

wegen der Behinderung erforderlich, gehört diese Umschulung

zur beruflichen Rehabilitation, und hinsichtlich der

Leistungsvoraussetzungen, in vielen Fällen auch hinsichtlich

des Leistungsumfangs gelten besondere, durchweg günstigere

Regelungen.


Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung