IT-Fortbildungsverordnung in Kraft getreten


Mehr Transparenz im Dschungel der IT-Fortbildungsmöglichkeiten ist mit der am vergangenen Freitag, 17. Mai, in Kraft getretenen neugeordneten Fortbildungsverordnung vorgenommen worden. Neue Abschlüsse eröffnen sowohl Absolventinnen und Absolventen der IT-Ausbildungsberufe als auch Seiteneinsteigern berufliche Perspektiven, die bislang Hochschulabsolventen vorbehalten waren.

 

Die Fortbildung sieht Abschlüsse auf zwei Ebenen vor. In einem ersten Schritt sind die Abschlüsse zum geprüften IT-Entwickler/zur geprüften IT-Entwicklerin, zum geprüften IT-Projektleiter/zur geprüften IT-Projektleiterin, zum geprüften IT-Berater/zur geprüften IT-Beraterin und zum geprüften IT-Ökonom/zur geprüften IT-Ökonomin möglich. Nach einer einschlägigen Ausbildung und einer mindestens zweijährigen Berufspraxis als IT-Spezialist/in ist in einer zweiten Stufe die Weiterqualifizierung zum geprüften Informatiker/zur geprüften Informatikerin oder zum geprüften Wirtschaftsinformatiker/zur geprüften Wirtschaftsinformatikerin offen.

 

Prüfungen für diese IT-Fortbildungsabschlüsse nehmen die Industrie- und Handelskammern ab. Das neue IT-Weiterbildungssystem wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern und der IT-Branche entwickelt. Ihre Qualifikationsinhalte entsprechen den Anforderungen in der Praxis und sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber transparent.

 

In der Broschüre „IT-Weiterbildung mit System“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden auf 217 Seiten die neuen Weiterbildungen, die Abschlüsse und die Berufsbilder vorgestellt, verschiedene Anhänge geben einen Überblick über rechtliche Bestimmungen und Richtlinien. Die Broschüre liegt als pdf-Datei mit einer Größe von 3,6 MB zum Download vor.

 


Quelle: Pressemitteilung des BMBF