Neues Urheberrecht tritt ab 13.09.03 in Kraft

Mit dem neuen Gesetz zur Regelung des Urheberrechts wird auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre in der Informationsgesellschaft reagiert. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren. Wer – ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

 

 

Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen. Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen. Im Urheberrecht haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem reformieren." kündigte Zypries an.

 

 

Das reformierte Urheberrechtsgesetz finden Sie hier zum Download.


Quelle: Pressenotiz des bmj 73/02