78 deutsche, behindertenpolitisch arbeitende Verbände schlossen sich zusammen, um für Menschen mit Behinderungen eine stärkere Möglichkeit zur Selbstbestimmung sowie Partizipation an der Gesellschaft zu fordern. Nun veröffentlichen sie einen Bericht darüber, wie erfolgreich die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention aus Sicht der Zivilgesellschaft verläuft.
Der Bericht wurde angesichts des vierten Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 verfasst und am 21. März 2013 dem Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages übergeben.
Die Diakonie Deutschland ist auch Mitglied des Verbände-Zusammenschlusses; sie plädiert in sämtlichen Bereichen von Gesellschaft, Staat und Politik für eine bestmögliche Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention. Maria Loheide, die zum Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland gehört, betont dabei: "Der sozialpolitische Anspruch, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und die tatsächliche Lebenswirklichkeit klaffen noch weit auseinander". Immer wieder stünden Spar-Gedanken ebenso wie fiskalische überlegungen im politischen Vordergrund. Daher fällt das Urteil Loheides nüchtern aus: "Nach Ansicht der Diakonie wird es noch eine Weile dauern, bis Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen".
Im Zentrum des 80 Seiten umfassenden Berichts der Verbände-Allianz stehen die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie der Stand der Verwirklichung ihrer Menschenrechte. Unter anderem gelangt die Analyse der aktuellen Lage zu der Erkenntnis, dass Menschen mit Behinderungen zu 14,8 Prozent arbeitslos seien - unter den nichtbehinderten Menschen ist es lediglich die Hälfte. Ferner besuchen nur 29 Prozent der Kinder mit Behinderungen eine Regelschule.
Artikel 9 behandelt das Thema "Barrierefreiheit". Hierin wird unter anderem der Aspekt angesprochen, dass die Standards zur barrierefreien Programmierung außerhalb Bundesverwaltung nicht verpflichtend sind und daher sehr selten umgesetzt werden. Zugangsbarrieren bestehen ebenso durch Programmoberflächen und verhindern so den Zugang zum Internet oder zu bestimmten Angeboten im Netz wie beispielsweise das DE-Mail-Verfahren, welches für die Kommunikation mit Behörden vorgesehen ist. Dieses ist nicht barrierefrei. Auch der Bereich des lebenslangen Lernens wird durch den Mangel an barrierefreien Online-Lerneinheiten stark eingeschränkt.
Am 29. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft, nachdem sie im Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die besagte Konvention gilt sowohl für Bund und Länder als auch Kommunen. Die Regierungen der Staaten müssen alle zwei Jahre Berichte über die Umsetzung vorlegen. Die Studie des Verbände-Zusammenschlusses stellt eine Art Parallel- oder Schattenbericht dar, welcher die Informationslage zur Umsetzung der Konvention für den UN-Ausschuss in Genf unterstützen solle. Der Prüfungstermin steht aktuell noch nicht fest.
Die Verbände-Allianz wurde im Januar 2012 gegründet. Der Bericht der Allianz wurde in Kooperation mit der Aktion Mensch erstellt. Der Bericht sowie weitere Informationen sind auf der Seite der Diakonie Deutschland zu finden: www.diakonie.de