Das Bundesministerium für Finanzen hat ab dem 01.01.2000 die gesetzlichen
Regelungen für das Spendenrecht verändert. Nach den neuen Regelungen müssen
verbindliche Vordrucke für die Bestätigungen von Geld- und Sachspenden
(Geldzuwendungsbestätigung und Sachzuwendungsbestätigung) verwendet werden,
deren Lay-out nicht verändert werden darf.
NUR
DURCH DIE VERWENDUNG DIESER FORMULARE UND BERÜCKSICHTIGUNG DER GESETZLICHEN
VORSCHRIFT KÖNNEN SPENDER TATSÄCHLICH IHRE SPENDEN VON DER STEUER ABSETZEN,
WAS FÜR EIN LANGFRISTIG ERFOLGREICHES FUNDRAISING VON HOHER WICHTIGKEIT IST.