die medienanstalten

Deutschlandweit gibt es 14 Landesmedienanstalten, die für die Zulassung, Kontrolle und Entwicklung von privatem Hörfunk und Fernsehen zuständig sind. Dabei arbeiten die Landesmedienanstalten bei grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunkveranstalter.

 

Auf der Website besteht für Sie die Möglichkeit, sich kostenlos eine Vielzahl an Publikationen herunterzuladen. Beispielsweise wird jährlich ein Digitalisierungsbericht herausgegeben, der neben Zahlen und Fakten zur Empfangssituation von Fernsehen und Radio auch aktuelle Themen aus der Medienwelt präsentiert.


Kita Aktuell: Medienerziehung im Dialog von Kita und Familie

In jungen Familien sind Smartphones und Tablets heute selbstverständlich: Schon die Jüngsten kommen mit den Geräten in Kontakt. Als früheste Bildungsinstitution muss die Kita dieses Thema aufgreifen und sich gemeinsam mit den Familien der Rolle von Medien im Kinderalltag widmen.

Zur Verankerung von Medienerziehung in den Bildungsplänen für Kindertageseinrichtungen

Zur Verankerung von Medienerziehung in den Bildungsplänen für Kindertageseinrichtungen.

Ansicht: Über Medien reden: Medienerziehung im Dialog von Kita, Familie und Kind

Über Medien reden: Medienerziehung im Dialog von Kita, Familie und Kind

Ein Forschungs- und Praxisprojekt der Stiftung Digitale Chancen untersucht, wie Medienerziehung in Kitas aussehen kann

Ansicht: Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt

Der Terminologische Leitfaden bietet eine Orientierungshilfe für das Verstehen und den Gebrauch von Begriffen und Konzepten im Bereich der Prävention und Beseitigung von sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Ansicht: Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Das Optional Protocol ist eine Ergänzung der UN-Kinderrechtskonventionen und soll diese stärken. Es verpflichtet alle unterzeichnenden Parteien, den Handel mit Kindern, die Kinderprostitution und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog.Kinderpornographie) zu verbieten.


Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland GbR
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Finanzierung : öffentlich gefördert
http://www.die-medienanstalten.de/