die medienanstalten

Deutschlandweit gibt es 14 Landesmedienanstalten, die für die Zulassung, Kontrolle und Entwicklung von privatem Hörfunk und Fernsehen zuständig sind. Dabei arbeiten die Landesmedienanstalten bei grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunkveranstalter.

 

Auf der Website besteht für Sie die Möglichkeit, sich kostenlos eine Vielzahl an Publikationen herunterzuladen. Beispielsweise wird jährlich ein Digitalisierungsbericht herausgegeben, der neben Zahlen und Fakten zur Empfangssituation von Fernsehen und Radio auch aktuelle Themen aus der Medienwelt präsentiert.


Diskussionspapiere: Kinderrechte und Business in der digitalen Welt

UNICEF veröffentlicht eine Reihe von Diskussionspapieren über „Children's Rights and Business in a Digital World“, beginnend mit einer Diskussion über Datenschutz, Schutz personenbezogener Daten und Reputationsrechte.

Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Europaratsstrategie (2016-2021)

Seit dem Start des Programms "Aufbau eines Europas für und mit Kindern" hat der Europarat im Jahr 2006 in Monaco Strategien zu einer Reihe von Richtlinien eingeführt, um seiner Arbeit Kinderrechten einen Rahmen zu setzen.
Die aktuelle Strategie für die Rechte des Kindes (2016-2021) wurde im April 2016 in Sofia verabschiedet.

Ansicht: Kinderrechte und die Rechte junger Menschen im digitalen Zeitalter eine Artikelreihe im Sage Journal; Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017

Kinderrechte und die Rechte junger Menschen im digitalen Zeitalter

In der Ausgabe Vol 19, Issue 5, 2017 des SAGE Journals in der Kategorie New Media & Society gibt es eine Reihe von Beiträgen zum Thema Kinderrechte im digitalen Zeitalter.

Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Dieses Übereinkommen ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Die Definition von „Frau“ beinhaltet auch Mädchen unter 18 Jahren.

Ansicht: Europaratsstrategie (2016-2021)

Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Dieses Übereinkommen ist das erste Rechtsinstrument, das die zahlreichen Formen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu Straftaten erklärt, einschließlich der Missbrauchsfälle, die unter Anwendung von Gewalt, Zwang oder Drohungen zu Hause oder in der Familie stattfinden. Zu den Präventivmaßnahmen, die in dem Übereinkommen aufgeführt sind, schließen das Screening, die Rekrutierung und das Training von Personen ein, die mit Kindern arbeiten, die Aufklärung von Kindern betreiben und sie darin unterrichten, wie sie sich selbst schützen können, sowie Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf Straftäter und potenzielle Straftäter.


Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland GbR
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
Finanzierung : öffentlich gefördert
http://www.die-medienanstalten.de/