handysektor

Handysektor ist ein gemeinschaftliches Projekt der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs). Die Seite bietet eine werbefreie Informationsplattform für Jugendliche. Im Mittelpunkt des Angebots steht die sichere Nutzung von Handys und Smartphones. Cybermobbing, Datenschutz oder versteckte Kosten sind Risiken, mit denen sich Jugendliche konfrontiert sehen. Gleichzeitig lassen sich mobile Medien aber auch kreativ nutzen. Auf beide Aspekte geht handysektor.de ein.

Auf handysektor.de erhalten Sie einfache Praxistipps, empfehlenswerte Internetseiten für Jugendliche oder Bausteine zu Unterrichtseinheiten. Dabei gibt es für Eltern und Pädagogen jeweils einen eigenen Bereich.


Projekt der Universität Gießen untersucht Computereinsatz in der Grundschule

Ein Forschungsprojekt der Universität Gießen unter Leitung von Prof. Dr. Sander hat in einem mehrjährigen Forschungsprojekt die Möglichkeiten des Computereinsatzes im Sachunterricht untersucht.

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Girls'Day Studie befragt über 9.000 Schülerinnen zu Zukunft und Beruf

Bundesweit wurden über 9.000 Schülerinnen, über 2.000 Unternehmen und Organisationen sowie über 1.000 Schulen zum Girls'Day Mädchen-Zukunftstag 2006 befragt. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Die Ausstattung der bundesdeutschen Schulen mit Informationstechnologie für den Unterrichtseinsatz

Mit der vorliegenden Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden zum sechsten Mal umfangreiche Daten über die quantitativen und qualitativen Aspekte der Computerausstattung und -nutzung in den bundesdeutschen Schulen veröffentlicht. Neben der Anzahl der vorhandenen Computer wurde auch deren Multimediafähigkeit erneut abgefragt, ebenso wie die eingesetzte Software und vorhandene Peripheriegeräte für den Unterrichtseinsatz, die Vernetzung sowie die Art des Internetzugangs.

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag - verständlich erklärt

Nicht alles, was Kindern und Jugendlichen in den Medien begegnet, ist für Kinderaugen und -ohren geeignet. Darüber sind sich die meisten Erwachsenen einig. Was allerdings tatsächlich verboten ist und in welchen Fällen die Anbieter Vorsorge treffen müssen, dass die Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind, ist vielen Eltern und Pädagogen nicht im Detail bekannt. Die gesetzliche Grundlage stellt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag vom 1. April 2003 dar, ergänzt durch das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002.

Online-Angebote der Tageszeitungen haben nur geringen Mehrwert

Während mehr als zwei Fünftel der Internet-Nutzer zwischen 14 und 49 Jahren täglich oder fast täglich die gedruckte Ausgabe einer lokalen oder überregionalen Zeitung zur Handnehmen, rufen lediglich rund ein Fünftel mindestens mehrmals die Woche die Website einer Tageszeitung auf. Weitere zehn Prozent besuchen eine solche Seite nur einmal wöchentlich. Das Alter der Surfer oder auch die Art des Online-Zugangs haben darauf nur wenig Einfluss. Das ist das Ergebnis einer onlinerrepräsentativen Umfrage der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH.


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Finanzierung : öffentlich gefördert
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