Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Digitale Spielerunde: Halloween-Spezial

Am 27. Oktober um 16 Uhr findet unsere nächste digitale Spielerunde für Senior*innen statt - diesmal als Halloween-Spezial!

Digitale Spielerunde: Halloween-Spezial mit Digital mobil im Alter

Am 27. Oktober um 16 Uhr findet die nächste digitale Spielerunde für Senior*innen statt - diesmal als Halloween-Spezial!

In blauem Licht gehaltene Doppelbelichtung eines menschlichen Arms mit einem Roboterarm

Internationaler Tag älterer Menschen: Artikel zu KI für Senior*innen veröffentlicht

Anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen wurden im Projekt "Digital mobil im Alter" umfangreiche Artikel zum Thema Künstliche Intelligenz für Senior*innen veröffentlicht.

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SIP Benchmark (Kopie 1)

Aufgabe von SIP ist es, in einem Zeitraum von je drei Jahren in regelmäßigen Intervallen am Markt verfügbare Filtersoftwareprodukte für den Jugendmedienschutz auf deren Nutzbarkeit und Nützlichkeit zu untersuchen.

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Aufgabe von SIP ist es, in einem Zeitraum von je drei Jahren in regelmäßigen Intervallen am Markt verfügbare Filtersoftwareprodukte für den Jugendmedienschutz auf deren Nutzbarkeit und Nützlichkeit zu untersuchen.