Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Die Eltern, der Staat und der Jugendschutz im Internet

Pornografie, Gewalt und Rassenhetze -- das Internet sorgt immer wieder auch für negative Schlagzeilen. Die Frage besorgter Eltern, ob sie angesichts anstößiger Inhalte ihre Kinder unbesorgt im Internet surfen lassen können, scheint daher verständlich. Zwar versucht man in Deutschland seit einiger Zeit, die Verbreitung jugendgefährdender Websites einzuschränken. Es darf jedoch bezweifelt werden, dass sich der Jugendschutz im Internet allein mit gesetzlichen Regelungen und Verboten durchsetzen lässt.

Firmen interessiert behindertengerechte Software nicht

Obwohl die entsprechende Technik existiert, Internet-Software auch für behinderte Menschen bedienbar zu machen, besteht bei den Softwareherstellern anscheinend noch kein großes Interesse, diese in ihre Produkte einzubauen.

überblick über die wichtigsten Studien zur Internetnutzung in Deutschland und Europa

Hier erhalten Sie einen überblick über wichtige Studien zur Internetnutzung in Deutschland und Europa.

Barrierefreies Web: Bundesregierung rudert im Gesetzentwurf zurück

Eigentlich ist der Beschluss, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online verfügbar zu machen, besonders für Sehbehinderte ein Grund zur Freude. Getrübt wird diese allerdings durch einen Passus im geplanten Gleichstellungsgesetz für Behinderte, das heute in erster Lesung den Bundestag passieren soll. Kernstück des Gesetzentwurfes sind Regelungen zur Barrierefreiheit, wozu auch die ungehinderte Nutzung elektronischer Medien durch Sehbehinderte zählt: Bis vor einer Woche sah der Referentenentwurf noch einen Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit bei den Informationsan

EU will für Behinderte bessere Websites

Der EU-Kommissar Erkki Liikanen forderte heute in Brüssel Web-Designer auf, bei der Gestaltung von Online-Angeboten mehr an Gehörlose, Blinde und ältere Menschen zu denken. Dazu stellte der für die Informationsgesellschaft zuständige Kommissar konkrete Vorschläge vor und bekundete das starke Interesse der EU am Thema.