Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Ansicht: Aufruf zur Beteiligung: Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25

Call for evidence: Impact of General Comment No. 25

The Digital Futures for Children centre (DFC) at the London School of Economics and Political Science, call for evidence on the impact of UNCRC General comment No. 25 on the Rights of the Child’s General comment No. 25 on children’s rights in relation to the digital environment

Ansicht: Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen

Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen

Die Studie des Digitalverbands Bitkom vom 30.09.2024 zur Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen gibt wertvolle Einblicke in das digitale Verhalten von Familien. Im Ergebnis zeigt die Studie, für die insgesamt 942 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren befragt wurden, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) von ihren Erziehungsberechtigten in ihrer Bildschirmzeit eingeschränkt wird, sofern es sich nicht um schulische Aufgaben handelt. Mit zunehmendem Alter der Befragten nehmen diese Einschränkungen ab. Dennoch stellt sich die Frage, welche Kinderrechte dabei möglicherweise berührt werden und welche Alternativen es gibt, um Kinder in der Frage der Bildschirmzeit zu beteiligen, zu befähigen und vor Risiken im Netz zu schützen. Die UN-Kinderrechtskonvention bietet hier einen hilfreichen Rahmen, um diese Praxis zu bewerten.

Ansicht: Deutschland: Sonderberichterstatterin fordert landesweit einheitlichen Ansatz zum Schutz von Kindern

Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution besucht Deutschland

Vom 14. bis zum 25. Oktober wird die Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution der Vereinten Nationen, Mama Fatima Singhateh, Deutschland besuchen, um sich über die aktuelle Situation sowie bestehende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Aufklärung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu informieren.

Ansicht: Deutschland: Sonderberichterstatterin fordert landesweit einheitlichen Ansatz zum Schutz von Kindern

Special Rapporteur on the sale and sexual exploitation of children visits Germany

From 14 to 25 October, the United Nations Special Rapporteur on the sale and sexual exploitation of children, Mama Fatima Singhateh, will visit Germany to assess the current situation and progress in relation to preventing, combating and raising awareness of sexualised violence against children.

Ansicht: Kinderrechtliche Leitlinien für DSA-Umsetzung

Kinderrechtliche Leitlinien für DSA-Umsetzung

In Umsetzung des Digital Services Act bereitet die Europäische Kommission die Erarbeitung von Leitlinien gemäß Art. 28 Absatz 4 vor. Diese Leitlinien sollen die Anbieter von Online-Plattformen dabei unterstützen, ihre Pflichten nach Art. 28 Absatz 1 DSA umzusetzen.