Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Senioren im Internet: Kommentierte Seite für ältere Menschen mit 'Surftipps'

Kommentierte Seite für ältere Menschen mit "Surftipps" zu seniorenspezifischen Webseiten (z.B. SeniorWeb; SeniorenNet; Senior-Treff) und Foren (Forum für Senioren; Feier@abend; Senioren-Zentrale). Zudem Tipps zum kostenlosen E-Mailen und zu weiteren informativen Links.

'Satt, sauber, still' - Realität der Pflege

Eintrittsalter der Bewohner in fünf Jahren von 76 auf 86 Jahre gestiegen
„Satt, sauber, still“ – Realität der Pflege

IT-Beschäftigte brauchen Betriebsräte

„Wer auf Schwankungen des Aktienmarktes seine Lebensbasis bauen will, dem wird bald der Boden unter den Füßen weggezogen,“ erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am Dienstag abend vor Journalisten in Berlin. Teuer bezahlten Mitarbeiter von IT Unternehmen die Erfahrungen auf dem Neuen Markt, der weiterhin mit täglichen Negativmeldungen Schlagzeilen mache. Denn zur Praxis in der New Economy gehöre, einen Teil der Gehälter in Aktienoptionen oder Gewinnanteilen zu gewähren.

Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich verankern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält es für dringend erforderlich, den Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich zu verankern. E-mail- und Internetnutzung werden von den Beschäftigten verlangt. Für den elektronischen Handel (E-Commerce) regle die Bundesregierung durch zahlreiche Gesetze die Voraussetzungen, damit Verlässlichkeit und Datensicherheit gewährleistet werden. „Dieser Schutz muss auch für Arbeitnehmerdaten bereitgestellt werden“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer auf einer Fachtagung am Donnerstag in Berlin.

Bildschirmarbeit belastet die Gesundheit

Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) existieren nach wie vor gesundheitliche Belastungen bei der Arbeit mit Bildschirmen. Im Rahmen einer Fachtagung „Bildschirmarbeit...aber sicher!“ am Mittwoch in Berlin stellte das Angestelltensekretariat des DGB die Auswertung einer Umfrage in Betrieben und Verwaltungen und jüngste Forschungsergebnisse vor. Elektrosmog, schlechte Lichtverhältnisse und Bildschirmoberflächenqualität, ungenügende ergonomische Gestaltung der Büromöbel sowie individuell kaum regulierbare Klimaanlagen aber auch zunehmender Stress belasten Mitarbeiter im Büro.