Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Projekt der Universität Gießen untersucht Computereinsatz in der Grundschule

Ein Forschungsprojekt der Universität Gießen unter Leitung von Prof. Dr. Sander hat in einem mehrjährigen Forschungsprojekt die Möglichkeiten des Computereinsatzes im Sachunterricht untersucht.

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Girls'Day Studie befragt über 9.000 Schülerinnen zu Zukunft und Beruf

Bundesweit wurden über 9.000 Schülerinnen, über 2.000 Unternehmen und Organisationen sowie über 1.000 Schulen zum Girls'Day Mädchen-Zukunftstag 2006 befragt. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Die Ausstattung der bundesdeutschen Schulen mit Informationstechnologie für den Unterrichtseinsatz

Mit der vorliegenden Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden zum sechsten Mal umfangreiche Daten über die quantitativen und qualitativen Aspekte der Computerausstattung und -nutzung in den bundesdeutschen Schulen veröffentlicht. Neben der Anzahl der vorhandenen Computer wurde auch deren Multimediafähigkeit erneut abgefragt, ebenso wie die eingesetzte Software und vorhandene Peripheriegeräte für den Unterrichtseinsatz, die Vernetzung sowie die Art des Internetzugangs.

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag - verständlich erklärt

Nicht alles, was Kindern und Jugendlichen in den Medien begegnet, ist für Kinderaugen und -ohren geeignet. Darüber sind sich die meisten Erwachsenen einig. Was allerdings tatsächlich verboten ist und in welchen Fällen die Anbieter Vorsorge treffen müssen, dass die Inhalte Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind, ist vielen Eltern und Pädagogen nicht im Detail bekannt. Die gesetzliche Grundlage stellt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag vom 1. April 2003 dar, ergänzt durch das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002.

Online-Angebote der Tageszeitungen haben nur geringen Mehrwert

Während mehr als zwei Fünftel der Internet-Nutzer zwischen 14 und 49 Jahren täglich oder fast täglich die gedruckte Ausgabe einer lokalen oder überregionalen Zeitung zur Handnehmen, rufen lediglich rund ein Fünftel mindestens mehrmals die Woche die Website einer Tageszeitung auf. Weitere zehn Prozent besuchen eine solche Seite nur einmal wöchentlich. Das Alter der Surfer oder auch die Art des Online-Zugangs haben darauf nur wenig Einfluss. Das ist das Ergebnis einer onlinerrepräsentativen Umfrage der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH.