Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Ansicht: Die Welt verändert sich - Über das Aufwachsen in der digitalen Welt

Die Welt verändert sich - Über das Aufwachsen in der digitalen Welt

Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen (UN-KRK) verabschiedet. Inzwischen ist die Konvention von 195 Staaten weltweit ratifiziert worden und damit das am häufigsten anerkannte Menschenrechtsdokument der UN. Jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll mit der Kinderrechtskonvention besonderer Schutz gewährt werden. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Umsetzung und Gewährleistung der in den 41 Artikeln des völkerrechtswirksamen Vertragswerks festgeschriebenen Freiheits- und Schutzrechte.

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Die Welt verändert sich - Über das Aufwachsen in der digitalen Welt

Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen (UN-KRK) verabschiedet. Inzwischen ist die Konvention von 195 Staaten weltweit ratifiziert worden und damit das am häufigsten anerkannte Menschenrechtsdokument der UN. Jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll mit der Kinderrechtskonvention besonderer Schutz gewährt werden. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich zur Umsetzung und Gewährleistung der in den 41 Artikeln des völkerrechtswirksamen Vertragswerks festgeschriebenen Freiheits- und Schutzrechte.

Kaleidoskop des Internet of Toys

Diese Arbeit gibt Einblicke in Aspekte von Sicherheit, Privatsphäre und gesellschaftliche Fragen, die sich aus dem Aufstieg des Internet of Toys ergeben.

Adleraugen auf Identitäten in der digitalen Welt

Dieser Bericht bietet eine Adlerperspektive auf das Konzept und die Auswirkungen digitaler Identitäten. Nach einer Einleitung, die den Begriff der Identität verortet, verdeutlicht der Bericht seine zeitgenössische Bedeutung und schlägt eine Definition des Begriffs Referenz vor. Zum zweiten Mal untersuchen die Autoren die Folgen der Übersetzung des Identitätsbegriffs in die digitale, mit dem Internet verbundene Welt.

Ansicht: Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Die EU-Grundrechtecharta kodifiziert Grund- und Menschenrechte in der Europäischen Union.