Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


5 Jahre Allgemeine Bemerkung Nr. 25

Anlässlich des fünften Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld erinnern 53 Organisationen und Unterzeichnende die Vertragsstaaten der Konvention über die Rechte des Kindes an die Verwirklichung der Kinderrechte im Internet und in digitalen Angeboten.

[Translate to Englisch:]

General comment No. 25 5th Anniversary Joint Letter

On the fifth anniversary of the adoption of General Comment No. 25 on children's rights in the digital environment, 53 organisations and signatories remind the States Parties to the Convention on the Rights of the Child to realise children's rights on the internet and in digital services.

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