Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


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BITKOM: 20 Millionen Deutsche betreiben Online-Banking

Online-Banking gewinnt in Deutschland weiter an Popularität. 2006 haben etwa 20 Millionen Menschen zwischen 16 und 74 Jahren regelmäßig per Internet ein Konto geführt.

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BITKOM: Ermittler haben immer mehr Möglichkeiten

Telefon- und Internet-Daten sind heiß begehrt bei staatlichen Ermittlern.
Immer mehr Informationen sammeln sie im Namen der Sicherheit.

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BITKOM: 30 Millionen Urlaubsreisen im Internet gebucht

Immer mehr Deutsche planen ihren Urlaub online. 2006 ist der Umsatz mit privaten Reisen, die vollständig oder zumindest teilweise im Internet gebucht wurden, auf 8,5 Milliarden Euro geklettert.

AbI-Meldestelle geht heute online<br>Barrieren im Internet schnell und bequem melden

Heute ist die neue Internetsite der AbI-Meldestelle für Webbarrieren an den Start gegangen. Ab sofort können alle Internetsurfer unter <a href="http://www.webbarrieren.wob11.de" target="_blank" class="navlinkunt">www.webbarrieren.wob11.de</a> schnell und ohne großen Aufwand melden, wenn sie auf störende Hürden im World Wide Web gestoßen sind.