Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


MEDIA@Komm-Transfer Award für nutzerorientiertes kommunales eGovernment auf der Cebit verliehen

Mit dem Ziel, auch elektronische Verwaltungsverfahren weiter voran zu bringen, führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) auf der CeBIT im Public Sector Parc den Thementag 'eGovernment in Kommunen' durch und verlieh in diesem Rahmen den MEDIA@Komm-Transfer Award für herausragende nutzenorientierte eGovernment-Projekte.
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Der 'Best-Practice-Award MEDIA@Komm-Transfer' wurde zum ersten Mal verliehen. Ziel ist zum einen die Förderung der Nutzenorientierung der Angebote zum anderen die Verstärkung der Kooperationsaktivitäten von Unternehmen und Behörden.

Der Betrieb eines 'Internet-Caf&eacute;s' kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für den Betrieb eines Internet-Caf&eacute;s eine gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erforderlich sein kann 'wenn der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist'.

Elektronische Rechnungen nicht ohne qualifizierte Signatur

Elektronische Rechnungen können nur dann beim Vorsteuerabzug angerechnet werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind.

Hard- und Software für den barrierefreien Zugang

Menschen, die motorisch eingeschränkt sind, die sehbehindert oder blind sind oder die schwer oder gar nicht hören, benötigen zusätzliche Hilfsmittel, um Dienste im Internet und andere Anwendungen nutzen zu können. Hier ein paar Tipps, die weiterhelfen.

Netzüberwachung mit Net Monitor unter Mac OSX

Ein Shareware-Programm zur überwachung des Netzwerks.