Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Ansicht: ALLGEMEINE BEMERKUNG Nr. 25 (2021) 
Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 2)

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Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 3)

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Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel Kapitel VI: Grundrechte u. Freiheiten (Teil 1)

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Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten (Teil 2)

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel VI: Grundrechte und Freiheiten (Teil 2)

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Über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld - Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) - Kapitel X: Gesundheit und Wohlergehen

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