Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Ansicht: Happy Birthday Grundgesetz!

Happy Birthday Constitution!

In May 2024, German Constitution celebrates its 75th birthday. As a guarantee for our civil rights, it is a cornerstone of democracy and is rightly honoured not only in Germany, but has also served as a model and blueprint for the constitutions of other countries for 75 years. Spain and Portugal, but also young democracies in Europe, South America and Asia have modelled their constitution on it. And yet, something is missing from the German Constitution: Children's rights!

Ansicht: Eene, meene, muh, wie alt bist Du?

Ach wie gut, dass niemand weiß … Anonymität und Altersfeststellung im Netz

Anonymität ist ein hohes Gut, dessen Wahrung die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag für die Nutzung digitaler Dienste festgeschrieben hat.

Ansicht: Eene, meene, muh, wie alt bist Du?

Oh how good that nobody knows … Anonymity and Age Assurance on the Internet

Anonymity is a premium value that the German government has also enshrined in the coalition agreement for the use of digital services.

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Auch Avatare bei EU-Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern berücksichtigen

Die Europäische Kommission beabsichtigt bestehende Vorschriften zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt stehen dabei Ergänzungen, um zukünftig auch die Ausprägung entsprechender Gewalt in digitalen Umgebungen zu erfassen, die Vorbeugung der Taten sowie die Begleitung von betroffenen Kindern zu stärken und die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Aufklärung und Strafverfolgung zu befördern.

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Consider avatars in EU legislation to combat sexual abuse against children

The European Commission intends to further develop existing regulations to combat sexual abuse of children. The focus here is on additions that will in future also cover the forms of such violence in digital environments, strengthen the prevention of offences and the support of affected children and promote cooperation between member states in the investigation and prosecution of offences.