Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Pilotrecherche - Beteiligung von Heranwachsenden im Kinder- und Jugendmedienschutz

In einer Pilotrecherche untersucht das Deutsche Kinderhilfswerk die Beteiligung von Heranwachsenden im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Ansicht: UNICEF Jahresbericht 2022

UNICEF Jahresbericht 2022

UNICEF hat einen Jahresbericht veröffentlicht, der ihre Arbeit und ihre Leistungen im Jahr 2022 dokumentiert.

Ansicht: 4. BIK Policy Karte

4. BIK Policy Karte

Die Better Internet for Kids (BIK)-Karte wurde erstellt, um Wissen über die Politikgestaltung und -umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Themen und Empfehlungen der Europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder (oder BIK-Strategie) zu vergleichen. Der vierte Bericht der Reihe wurde im Mai 2023 veröffentlicht.

Ansicht: Gemeinsame Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zu sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet

Gemeinsame Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zu sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet

ECPAT Deutschland, Innocence in Danger, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen haben ihre Haltung zur EU-Verordnung am 4. April in einer digitalen Pressekonferenz dargelegt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme, die auf dem Fragenkatalog des Digitalausschusses des Deutschen Bundestags basiert, legen die Organisationen ausführlich dar, dass und wie der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt online und das Recht auf Privatsphäre aller Nutzenden im digitalen Umfeld realisiert werden können.

Ansicht: Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld

Instrument zur Risikobewertung sexualisierter Gewalt im digitalen Umfeld

Anlässlich des Safer Internet Day am 7. Februar wird das neue Instrument von Kinderrechte.digital und ECPAT Deutschland vorgestellt, das dazu dient, sexualisierte Gewalt im Internet zu erkennen und zu verhindern. Es ermöglicht Anbietenden und Entwicklern, Risiken ihrer Angebote zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen zu etablieren. Zudem bietet es pädagogischen Fachkräften wertvolle Einblicke in die Anbahnung und den Verlauf solcher Gewalthandlungen, um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu stärken. Das Instrument steht zum Download bereit und unterstützt die Integration digitaler Gefährdungen in bestehende Schutzkonzepte.