Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Neue Studie zur Internetnutzung in Ostdeutschland: Rund 7,5 Mio Personen online

Rund 7,5 Mio. Personen online in Ostdeutschland - das ist das Kernergebnis der aktuellen Befragung des Instituts für Marktforschung Leipzig zum Thema 'Zugang zum und Nutzung des Internets in Ostdeutschland'.<br>
Das Institut befragte zwischen dem 31.1. und dem 2.2.05 1.001 repräsentativ gewählte Personen ab 18 Jahren in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost nach ihrem Zugang zum Internet und ihrem Nutzungsverhalten.
Die Ergebnisse können hinsichtlich Fragestellung und Stichprobengröße mit den Untersuchungen der Vorjahre verglichen werden und sind im hier vorliegenden Artikel tabellarisch zusammengefasst.

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EU-Bericht zu Medienkompetenz und digitaler Kluft

EU-Bericht zur Medienkompetenz: Frauen und ältere Menschen überwinden die digitale Kluft - ärmere Menschen weiterhin im Hintertreffen. Der Text fasst wichtige Aussagen des Berichts zusammen.

Studie Barrierefreies Internet. Krankenkassen schlecht vorbereitet

Am 31.12.2005 verstreicht die letzte Frist zur Umsetzung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV). Nicht nur Bundesbehörden, sondern auch knapp die Hälfte aller Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind bis dahin verpflichtet, ihre Internetauftritte so zu gestalten, daß diese allgemein zugänglich sind. Menschen mit Behinderungen, Senioren oder Nutzer alternativer technischer Plattformen stoßen im Web oft auf erhebliche Barrieren.