Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) beaufsichtigt die in dem Bundesland ansässigen privaten TV- und Hörfunkprogramme. Neben dieser Kontrollfunktion gehört auch die Förderung von Medienkompetenzen zu den Aufgaben der Anstalt. Die LfM verfolgt dabei das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger Medien gleichermaßen kritisch, selbstbestimmt und kreativ nutzen können.

 

Zu diesem Zweck stellt Ihnen die Landesanstalt für Medien eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Materialien zur Verfügung. In den Magazinen „Digitaltrends LfM“ und „Digitalkompakt LfM“ können Sie sich über neue Entwicklungen der Digitalisierung informieren. Außerdem ist es möglich, die aktuelle Ausgabe des Medienkompetenzberichts zu bestellen. Und falls Sie im Internet auf jugendgefährdende, pornografische oder extremistische Inhalte stoßen, können Sie diese mit Hilfe eines Online-Beschwerdeformulars melden. 


Gemeinderat diskutiert künftig online

Endlich verschwindet der blaue Bildschirm, die Kamera schwenkt auf ein Ortswappen, dann auf Jürgen Spahl, den Bürgermeister der mittelfränkischen 7000-Seelen-Gemeinde Rednitzhembach. Langsam greift der bärtige Kommunalpolitiker zum Mikrofon. Er weiß, dass in diesem Augenblick sein Konterfei im weltweiten Internet zu empfangen ist. Das Gemeindeoberhaupt gab am 25.09.03 den Startschuss für ein ungewöhnliches Projekt: Der Ort Rednitzhembach übertrug am Abend als erste bayerische Gemeinde seine Gemeinderatssitzung ins Internet.

Neue Kommission will Jugendschutz in Medien verstärken

Mit der neuen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wollen die Landesmedienanstalten verstärkt gegen Gewalt in Privatfernsehen und Internet vorgehen. Erstmals gibt es mit der KJM eine gemeinsame Aufsicht für Rundfunk und Internet. Rechtliche Basis hierfür ist der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Weitere Verschärfung des Gesetzes zum Jugendmedienschutz gefordert

Am 1. April tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft, nach dem nun auch Computerspiele wie bislang Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein müssen. Zudem können zukünftig auch Internetseiten auf den Index gesetzt werden. Baden-Württembergs Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) sieht allerdings weiterhin große Lücken im neuen Jugendschutzgesetz und fordert Nachbesserungen.