Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, mit den beiden Stadtmedienzentren Stuttgart und Karlsruhe, bietet medienpädagogische Beratungen und Fortbildungen für Lehrkräfte und Beschäftigte der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung an. Das Landesmedienzentrum unterstützt die Auswahl geeigneter Medien im Unterricht. Die Beratungen, sowie die Fortbildungen klären über Gefahren bei der Nutzung von Medien auf und fördern einen sicheren Umgang mit Medien. Speziell für Eltern bietet das Landesmedienzentrum im „Eltern-Medienmentoren-Programm“ Veranstaltungen, die Sie über die Mediennutzung ihrer Kinder informieren und zu einer kompetenten Medienerziehung anleitet.

 

Sie möchten mehr über die Begeisterung Ihrer Kinder für Smartphone und Internet wissen? Was sind die Chancen und Risiken der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen? Antworten erhalten Sie in den Veranstaltungen des Landesmedienzentrums zu Themen wie „Sicherheit im Internet“ oder „Digitale Spiele“.   


MEDIA@Komm-Transfer Award für nutzerorientiertes kommunales eGovernment auf der Cebit verliehen

Mit dem Ziel, auch elektronische Verwaltungsverfahren weiter voran zu bringen, führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) auf der CeBIT im Public Sector Parc den Thementag 'eGovernment in Kommunen' durch und verlieh in diesem Rahmen den MEDIA@Komm-Transfer Award für herausragende nutzenorientierte eGovernment-Projekte.
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Der 'Best-Practice-Award MEDIA@Komm-Transfer' wurde zum ersten Mal verliehen. Ziel ist zum einen die Förderung der Nutzenorientierung der Angebote zum anderen die Verstärkung der Kooperationsaktivitäten von Unternehmen und Behörden.

Der Betrieb eines 'Internet-Caf&eacute;s' kann eine Spielhallenerlaubnis erfordern

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass für den Betrieb eines Internet-Caf&eacute;s eine gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erforderlich sein kann 'wenn der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist'.

Elektronische Rechnungen nicht ohne qualifizierte Signatur

Elektronische Rechnungen können nur dann beim Vorsteuerabzug angerechnet werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind.

Hard- und Software für den barrierefreien Zugang

Menschen, die motorisch eingeschränkt sind, die sehbehindert oder blind sind oder die schwer oder gar nicht hören, benötigen zusätzliche Hilfsmittel, um Dienste im Internet und andere Anwendungen nutzen zu können. Hier ein paar Tipps, die weiterhelfen.

Netzüberwachung mit Net Monitor unter Mac OSX

Ein Shareware-Programm zur überwachung des Netzwerks.