Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg, mit den beiden Stadtmedienzentren Stuttgart und Karlsruhe, bietet medienpädagogische Beratungen und Fortbildungen für Lehrkräfte und Beschäftigte der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung an. Das Landesmedienzentrum unterstützt die Auswahl geeigneter Medien im Unterricht. Die Beratungen, sowie die Fortbildungen klären über Gefahren bei der Nutzung von Medien auf und fördern einen sicheren Umgang mit Medien. Speziell für Eltern bietet das Landesmedienzentrum im „Eltern-Medienmentoren-Programm“ Veranstaltungen, die Sie über die Mediennutzung ihrer Kinder informieren und zu einer kompetenten Medienerziehung anleitet.

 

Sie möchten mehr über die Begeisterung Ihrer Kinder für Smartphone und Internet wissen? Was sind die Chancen und Risiken der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen? Antworten erhalten Sie in den Veranstaltungen des Landesmedienzentrums zu Themen wie „Sicherheit im Internet“ oder „Digitale Spiele“.   


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Kommentar der Stiftung Digitale Chancen zum Regierungsprogramm ID 2010

Am 8. November hat das Bundeskabinett das Programm Informationsgesellschaft 2010 – ID2010 beschlossen. Die Digitale Integration wird als eines der wesentlichen Handlungsfelder des Programms hervorgehoben. Die Stiftung Digitale Chancen begrüßt, dass das Programm ausdrücklich die Berücksichtigung der Interessen unterschiedlicher Benutzergruppen und die Integration bisher IKT-ferner Teile der Bevölkerung umfasst.

Wer sind die 'OFFLINER'?

Die zweite Sonderauswertung des (N)ONLINER Atlas 2006 zeigt: Alter und Bildung beeinflussen die Nicht-Nutzung des Internet in Deutschland am meisten.

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Girls'Day Schulpreis 2006 geht an drei Schulen

Die Initiative D21 verleiht in diesem Jahr zum dritten Mal den D21 Girls’Day Schulpreis. Der mit insgesamt 3.500 Euro dotierte Preis zeichnet Schulen aus, die mit großem Engagement und Erfolg Mädchen auf die Berufswelt vorbereiten und hierfür innovative und langfristig angesetzte Konzepte unter Einbezug des Girls’Day entwickelt haben.

Kunden haften für Phishing - Jurist kommentiert Schiedsspruch

Der "Geprellte" ist der Kunde: Er muss für den Schaden von "Phishing" aufkommen, wenn er nicht darlegen kann, unter welchen Umständen ein Trojaner die gefälschte überweisung veranlasst hat. Zu diesem Schluss kommt der Ombudsmann des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken in einem Schlichtungsspruch, mit dem erstmals eine Entscheidung zur Haftung von Phishing-Opfern fiel.