Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein prüft den privaten Rundfunk und überwacht die rechtlichen Bestimmungen von Internetseiten von verschiedenen Anbietern. Ein Schwerpunkt setzt die Medienanstalt auf die nachhaltige Förderung der Medienkompetenz. Die Projekte der Medienanstalt klären über Chancen und Risiken der digitalen Medien auf.

 

Ein Projekt der Medienanstalt ist das Magazin „scout – Der medienkompetente Begleiter für Eltern und Pädagogen“. Das Magazin informiert Sie über die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen und bereitet für Sie neue Themen der Medienbildung auf. Außerdem erhalten Sie Tipps zu praxisnahen Projekten der Medienkompetenzförderung und Veranstaltungen. 


Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Seit Montag ist Mama Fatima Singhateh, die Sonderberichterstatterin betreffend Kinderhandel und Kinderprostitution der Vereinten Nationen in Deutschland unterwegs, um sich über die aktuelle Situation sowie bestehende Entwicklungen im Zusammenhang mit der Prävention, Bekämpfung und Aufklärung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu informieren. Am 17. Oktober war das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen neben weiteren Organisationen eingeladen in den gemeinsamen Austausch über positive wie negative Entwicklungen bezüglich der digitalen Dimensionen sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern einzutreten.

Ansicht: Sonderberichterstatterin informiert sich über sexualisierte Gewalt an Kindern

Special Rapporteur gathers information on sexualised violence against children

Mama Fatima Singhateh, the United Nations Special Rapporteur on the sale and sexual exploitation of children, has been visiting Germany since Monday to learn about the current situation and existing developments in relation to preventing, combating and raising awareness of sexualised abuse against children. On 17 October, the ‘Child protection and children's rights in the digital world’ project of the Digital Opportunities Foundation and other organisations were invited to discuss positive and negative developments regarding the digital dimensions of sexualised violence against children with her.

Ansicht: Aufruf zur Beteiligung: Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25

Aufruf zur Beteiligung: Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25

Das Digital Futures for Children (DFC) Zentrum an der London School of Economics and Political Science bittet um Stellungnahmen zu den Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 des UN-Ausschusses über die Rechte des Kindes zu den Rechten des Kindes in Bezug auf die digitale Umgebung.

Ansicht: Aufruf zur Beteiligung: Wirkungen der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25

Call for evidence: Impact of General Comment No. 25

The Digital Futures for Children centre (DFC) at the London School of Economics and Political Science, call for evidence on the impact of UNCRC General comment No. 25 on the Rights of the Child’s General comment No. 25 on children’s rights in relation to the digital environment

Ansicht: Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen

Eine kinderrechtliche Perspektive auf die Begrenzung der Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen

Die Studie des Digitalverbands Bitkom vom 30.09.2024 zur Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen gibt wertvolle Einblicke in das digitale Verhalten von Familien. Im Ergebnis zeigt die Studie, für die insgesamt 942 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren befragt wurden, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) von ihren Erziehungsberechtigten in ihrer Bildschirmzeit eingeschränkt wird, sofern es sich nicht um schulische Aufgaben handelt. Mit zunehmendem Alter der Befragten nehmen diese Einschränkungen ab. Dennoch stellt sich die Frage, welche Kinderrechte dabei möglicherweise berührt werden und welche Alternativen es gibt, um Kinder in der Frage der Bildschirmzeit zu beteiligen, zu befähigen und vor Risiken im Netz zu schützen. Die UN-Kinderrechtskonvention bietet hier einen hilfreichen Rahmen, um diese Praxis zu bewerten.