Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien setzt einen Schwerpunkt auf Fortbildungen und Veranstaltungen zur Förderung der Medienkompetenz. Die Fortbildungen richten sich an aktuelle und zukünftige Lehrkräfte, sowie Erzieherinnen und Erzieher. Die Landesanstalt bietet auch eine Informationsveranstaltung an, die im Rahmen eines Pädagogischen Tages über das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen aufklärt und auf mögliche Gefahren aufmerksam macht.

Durchstöbern Sie das Fortbildungsangebot zu den Themen Jugendschutz in Medien, Medienkompetenz oder Zuhörförderung auf der Webseite. Sie können auch individuell Elternabende oder Informationsveranstaltungen zu Themen der Medienwelt in Ihrer Einrichtung mit den Experten der Landesanstalt planen und durchführen.

Zusätzlich bieten auch die neun regionalen Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle Fortbildungen insbesondere zur praktischen Gestaltung von Medien an. Dort können Sie Fähigkeiten in der Erstellung eigener Beiträge für Radio, Fernsehen oder das Internet erwerben.


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Mehr Schutz, Befähigung und Teilhabe für Kinder im Internet

Am 1. Mai 2021 ist das neue Jugendschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Auf Plattformen im Internet, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, müssen die Anbieter durch Vorsorgemaßnahmen einen besseren Schutz vor Interaktionsrisiken gewährleisten.

Ansicht: Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2021

Aufruf zur Beteiligung am Programm des IGF 2021

Die Multistakeholder Advisory Group der Vereinten Nationen ruft zur aktiven Teilnahme an der Programmentwicklung des Internet Governance Forums 2021 (IGF) auf. Stakeholder können bis zum 26. Mai um 23:59 UTC, verschiedene Arten von Sitzungen einreichen

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Neuer Jugendmedienschutz: PARTIZIPATION von Kindern wird großgeschrieben!

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Reform des Jugendmedienschutzes verabschiedet. Mit den neuen Regelungen wird erstmals die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und damit eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonventionen im Normtext verankert.

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