Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien setzt einen Schwerpunkt auf Fortbildungen und Veranstaltungen zur Förderung der Medienkompetenz. Die Fortbildungen richten sich an aktuelle und zukünftige Lehrkräfte, sowie Erzieherinnen und Erzieher. Die Landesanstalt bietet auch eine Informationsveranstaltung an, die im Rahmen eines Pädagogischen Tages über das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen aufklärt und auf mögliche Gefahren aufmerksam macht.

Durchstöbern Sie das Fortbildungsangebot zu den Themen Jugendschutz in Medien, Medienkompetenz oder Zuhörförderung auf der Webseite. Sie können auch individuell Elternabende oder Informationsveranstaltungen zu Themen der Medienwelt in Ihrer Einrichtung mit den Experten der Landesanstalt planen und durchführen.

Zusätzlich bieten auch die neun regionalen Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle Fortbildungen insbesondere zur praktischen Gestaltung von Medien an. Dort können Sie Fähigkeiten in der Erstellung eigener Beiträge für Radio, Fernsehen oder das Internet erwerben.


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Kommentar der Stiftung Digitale Chancen zum Regierungsprogramm ID 2010

Am 8. November hat das Bundeskabinett das Programm Informationsgesellschaft 2010 – ID2010 beschlossen. Die Digitale Integration wird als eines der wesentlichen Handlungsfelder des Programms hervorgehoben. Die Stiftung Digitale Chancen begrüßt, dass das Programm ausdrücklich die Berücksichtigung der Interessen unterschiedlicher Benutzergruppen und die Integration bisher IKT-ferner Teile der Bevölkerung umfasst.

Wer sind die 'OFFLINER'?

Die zweite Sonderauswertung des (N)ONLINER Atlas 2006 zeigt: Alter und Bildung beeinflussen die Nicht-Nutzung des Internet in Deutschland am meisten.

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Girls'Day Schulpreis 2006 geht an drei Schulen

Die Initiative D21 verleiht in diesem Jahr zum dritten Mal den D21 Girls’Day Schulpreis. Der mit insgesamt 3.500 Euro dotierte Preis zeichnet Schulen aus, die mit großem Engagement und Erfolg Mädchen auf die Berufswelt vorbereiten und hierfür innovative und langfristig angesetzte Konzepte unter Einbezug des Girls’Day entwickelt haben.

Kunden haften für Phishing - Jurist kommentiert Schiedsspruch

Der "Geprellte" ist der Kunde: Er muss für den Schaden von "Phishing" aufkommen, wenn er nicht darlegen kann, unter welchen Umständen ein Trojaner die gefälschte überweisung veranlasst hat. Zu diesem Schluss kommt der Ombudsmann des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken in einem Schlichtungsspruch, mit dem erstmals eine Entscheidung zur Haftung von Phishing-Opfern fiel.