Stiftung Digitale Chancen

Die Stiftung Digitale Chancen verfolgt das Ziel, mehr Menschen für die Möglichkeiten des Internets zu interessieren und sie bei der Nutzung zu unterstützen.

Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht die digitale Inklusion zu fördern und damit dem Ausschluss benachteiligter Bevölkerungsgruppen von der Entwicklung zur Informationsgesellschaft entgegenzuwirken.

Neben dem Leitthema der Digitalen Inklusion befasst sich die Stiftung unter anderem auch mit den Themenfeldern Medienkompetenzförderung und Online-Sicherheit.

Diverse Materialien, Lernangebote und Linksammlungen zur Leseförderung mit digitalen Medien, mobilen Geräten oder zum Guten Aufwachsen mit Medien erwarten Sie auf der Webseite. Weiterhin steht Ihnen im Veranstaltungskalender eine Sammlung interessanter Termine zu Fachveranstaltungen, Workshops oder Seminaren zur Verfügung.


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Kommentar der Stiftung Digitale Chancen zum Regierungsprogramm ID 2010

Am 8. November hat das Bundeskabinett das Programm Informationsgesellschaft 2010 – ID2010 beschlossen. Die Digitale Integration wird als eines der wesentlichen Handlungsfelder des Programms hervorgehoben. Die Stiftung Digitale Chancen begrüßt, dass das Programm ausdrücklich die Berücksichtigung der Interessen unterschiedlicher Benutzergruppen und die Integration bisher IKT-ferner Teile der Bevölkerung umfasst.

Wer sind die 'OFFLINER'?

Die zweite Sonderauswertung des (N)ONLINER Atlas 2006 zeigt: Alter und Bildung beeinflussen die Nicht-Nutzung des Internet in Deutschland am meisten.

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Girls'Day Schulpreis 2006 geht an drei Schulen

Die Initiative D21 verleiht in diesem Jahr zum dritten Mal den D21 Girls’Day Schulpreis. Der mit insgesamt 3.500 Euro dotierte Preis zeichnet Schulen aus, die mit großem Engagement und Erfolg Mädchen auf die Berufswelt vorbereiten und hierfür innovative und langfristig angesetzte Konzepte unter Einbezug des Girls’Day entwickelt haben.

Kunden haften für Phishing - Jurist kommentiert Schiedsspruch

Der "Geprellte" ist der Kunde: Er muss für den Schaden von "Phishing" aufkommen, wenn er nicht darlegen kann, unter welchen Umständen ein Trojaner die gefälschte überweisung veranlasst hat. Zu diesem Schluss kommt der Ombudsmann des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken in einem Schlichtungsspruch, mit dem erstmals eine Entscheidung zur Haftung von Phishing-Opfern fiel.