Berlin, 07.02.2024 – Jutta Croll, SDC (Pressemitteilung des Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention - National Coalition Deutschland)
Wenn junge Menschen ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen, sind heute häufig auch digitale Medien im Spiel: Freizügige Fotos werden mit dem Smartphone aufgenommen und verschickt.
In diesem Kontext berät das Bundeskabinett heute, am Mittwoch, 7. Februar über einen Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich des einvernehmlichen Sextings. Das Versenden und Empfangen von sexuellen Darstellungen entspricht der altersgemäßen Entwicklung junger Menschen und soll daher künftig nicht mehr unter Strafe stehen. Durch Anpassungen des Strafmaßes in Paragraph 184b StGB soll erreicht werden, dass Verfahrenseinstellungen wieder ermöglicht werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Intention des Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen, der mit der 25. Allgemeinen Bemerkung die Vertragsstaaten im März 2021 aufgefordert hat, „von Kindern selbst erstelltes Material mit sexuellem Inhalt, das sie besitzen oder freiwillig teilen und das ausschließlich für ihren eigenen privaten Gebrauch bestimmt ist, nicht zu kriminalisieren.
Ausdrücklich nicht betroffen von der Änderung des § 184b ist die Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die illegal bleibt und weiterhin mit einem hohen Strafmaß belegt ist.
„Aus kinderrechtlicher Perspektive ist die Novellierung des Strafrechts zu begrüßen,“ sagt Üwen Ergün vom KRF (KinderRechteForum), Sprecher des Netzwerks Kinderrechte Deutschland. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld geachtet werden. Dazu gehört heute ein selbstverständlicher und verantwortungsbewusster Umgang mit Medien, der durch Aufklärung und Kompetenzvermittlung in den Bildungseinrichtungen unterstützt werden muss.“
Laut den Studien des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest besitzen knapp die Hälfte der sechs- bis 13-jährigen Kinder (45 Prozent der Jungen, 43 Prozent der Mädchen) sowie fast alle Jugendlichen (96 Prozent) zwischen zwölf und 19 Jahren ein Smartphone. Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung von Medien und digitalen Angeboten ein selbstverständlicher Teil ihrer Alltagsgestaltung, dazu gehört auch die selbstständige Entwicklung der eigenen sexuellen Orientierung.
Weiterführende Informationen können unserer Stellungnahme zur Änderung des Strafgesetzbuches entnommen werden.