Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes den Rechtsbegriff der persönlichen Integrität neu in das Jugendschutzgesetz eingeführt. Der Text unterbreitet in englischer Sprache ein Verständnis des Schutzziels, welches anhand der Reformbegründung sowie weiterer Entwicklungen im Themenfeld hergeleitet wird. Demnach umfasst die persönliche Integrität den Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit sowie der persönlichen Daten. Insbesondere sind die altersgerechte und zukunftsoffene Entwicklung sowie die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung der Minderjährigen sicherzustellen. Die Ausnutzung von Unerfahrenheit und Alter, eine wirtschaftliche Ausbeutung sowie die kommerzielle oder andere zweckfremde Verarbeitung und Verbreitung von Nutzendendaten stehen im Umkehrschluss dem Schutz der persönlichen Integrität entgegen.
Zum Begriff der persönlichen Integrität im Jugendschutz
Direkter Download
Das könnte Sie auch interessieren
Persönliche Integrität über Jugendschutz hinaus denken
12.09.2025Am 10. September kam das Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) in Berlin zusammen, um aktuelle Themen und Entwicklungen der Gestaltung und…
"Ein verpfuschter Job in Brüssel" - Desiderata
07.07.2024John Carr kommentiert in seinem aktuellen Blogbeitrag den momentanen Verfahrenstand zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Regulierung zur…
Diesen Beitrag teilen