Position der Stiftung zum Referentenentwurf des BFM zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

  • Jutta Croll

Die Stiftung Digitale Chancen unterstützt hiermit ausdrücklich die Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit Stand vom 08.05.2019.

 

Die in ihrem Beirat vertretenen zivilgesellschaftlichen Organisationen teilen die Befürchtung, dass mit der Streichung von § 4, Nr. 22 Buchstabe a UStG ihre Weiterbildungsangebote nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit und damit für die Teilnehmenden teurer werden. Der vorgesehene Übergang der Nr. 22 in die Nr. 21 ist für die meisten Angebote kein gleichwertiger Ersatz, weil hier ein Bezug zur schulischen oder beruflichen Bildung gegeben sein muss.

 

Entsprechend des satzungsmäßigen Zwecks der Stiftung Digitale Chancen der Förderung der Internetnutzung und Medienkompetenz wurde in der Sitzung des Stiftungsbeirats am 30. 09. 2019 darauf hingewiesen, dass gerade angesichts der Digitalisierung aller Lebensbereiche die vorgesehene Streichung der Befreiung von der Umsatzsteuer für Weiterbildungsangebote ein falsches Signal setzt, da sie den Erwerb digitaler Kompetenzen, die heute nicht primär der Freizeitgestaltung dienen, sondern in allen beruflichen und privaten Lebensbereichen erforderlich sind, erschwert.

 

Digitale Kompetenzen sind eine Schlüsselkompetenz und Voraussetzung der gesellschaftlichen Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Welt. Dies bestätigt auch der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien und nennt in den Zeilen 1612 bis 1615 die „Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen“ als Ziel der Regierung. In den Zeilen 1716 bis 1722 werden „Digitale Kompetenzen für alle Bürgerinnen und Bürger in einer modernen Wissensgesellschaft“ propagiert und es wird festgestellt: „Wir brauchen eine Digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und individuelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten sowie die hervorragende berufliche Bildung zum Ziel hat.“

 

Die im Referentenentwurf vorgesehenen o. g. Änderungen steuerlicher Vorschriften stehen unseres Erachtens im Widerspruch zu diesen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Unter Bezugnahme auf die im Koalitionsvertrag genannten Zielsetzungen weisen wir darauf hin, dass einerseits besonderer Förderungsbedarf bei der Generation über 70 Jahre besteht, d. h. ältere Menschen, von denen mehr als die Hälfte noch nie das Internet benutzt haben. Ohne angemessene Angebote zur Förderung digitaler Kompetenzen werden sie in ihrer Lebensführung Nachteile hinnehmen müssen, zugleich ist für diese Bevölkerungsgruppe der für eine Umsatzsteuerbefreiung geforderte Bezug zur beruflichen Fortbildung nicht darstellbar.

 

Ebenso weisen wir darauf hin, dass für Angebote der Medien- und kulturellen Bildung oder Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich sowie in der frühkindlichen Bildung entsprechend des Referentenentwurfs die Umsatzsteuerbefreiung entfallen würde, was insbesondere eine für sozial- und bildungsbenachteiligte Familien eine nicht zumutbare Mehrbelastung darstellen würde. Schließlich heben wir hervor, dass die Digitalisierung das Potenzial hat, behinderungsbedingte Beeinträchtigungen zu kompensieren und Menschen mit Behinderung gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sind Weiterbildungsangebote, die der Zielgruppe digitale Kompetenzen vermitteln; der für die Umsatzsteuerbefreiung geforderte Bezug zur beruflichen Bildung kann insbesondere für diese Gruppe diskriminierende Wirkung haben.

 

Für die genannten Gruppen sowie insbesondere für die Bezieher*innen von Transferleistungen aller Altersgruppen sind Entgelte für Bildungsangebote ein relevanter Faktor. Eine Verteuerung durch die künftige Umsatzsteuerpflicht ist daher aus Sicht der Stiftung nicht hinnehmbar und kontraproduktiv für das Ziel der Digitalen Integration aller Bevölkerungsgruppen.

 

Die Position der Stiftung können Sie hier als PDF herunterladen.

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