30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Ansicht: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Vor genau 30 Jahren am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. In der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens steht:

„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass sie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes als einen Meilenstein der Entwicklung des internationalen Rechts begrüßt und die Ratifizierung des Übereinkommens zum Anlass nehmen wird, Reformen des innerstaatlichen Rechts in die Wege zu leiten, die dem Geist des Übereinkommens entsprechen und die sie nach Artikel 3 Abs. 2 des Übereinkommens für geeignet hält, dem Wohlergehen des Kindes zu dienen.“

Das Netzwerk Kinderrechte, dem die Stiftung Digitale Chancen als Mitglied angehört, hat zum Jahrestag des Inkrafttretens junge Menschen selbst befragt, was sie sich für Kinder und Jugendliche heute wünschen. Wichtige Themen für die Jugendlichen sind die gesundheitliche Versorgung, der Schutz geflüchteter Kinder, Kinderrechtebildung und der Zugang zu Informationen. Alle diese Aspekte sind auch im digitalen Kontext relevant, denn heute wachsen Kinder und Jugendliche mit digitalen Medien auf. Dies birgt großes Potenzial, beispielsweise in der Form von digitaler Kinderrechtebildung und einem erweiterten Zugang zu Informationen in kinderfreundlicher Sprache, aber auch die Gefahr der Verletzung der Rechte junger Menschen. Der General Comment 25 über Kinderrechte im digitalen Umfeld setzt daher die vor 30 Jahren in Kraft getretene Konvention in einen aktualisierten Rahmen und zeigt, dass Kinderrechte auch in der digitalen Welt Gültigkeit haben und was Staaten tun können, um die Kinderrechte im Digitalen zu schützen.

 

zur Projektseite

Weitere Beiträge