Einladung zur Stellungnahme zu einer Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld

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Wir freuen uns bekannt zu geben, dass der Kinderrechte-Ausschuss der Vereinten Nationen derzeit eine Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld verfasst.

 

Ab dem 12. August lädt der Ausschuss nun alle interessierten Akteure ein, zu dem Entwurf der Allgemeinen Bemerkung Stellung zu nehmen. Die Einreichungsfrist endet am 15. November 2020. Beiträge, die nach diesem Termin eingehen, werden weder berücksichtigt noch auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht.

 

Nach gebührender Berücksichtigung der eingereichten Beiträge wird der Ausschuss über den Inhalt der endgültigen Version der Allgemeinen Bemerkung entscheiden.

Alle Kommentare:

  • Sollten in einer der offiziellen Sprachen des Komitees eingereicht werden: Englisch, Französisch oder Spanisch;
  • sollten in einem knappen und fokussierten Dokument
  • zusammengefasst sein, das genau die Absätze angibt, zu denen Kommentare abgegeben werden, und dürfen nicht mehr als 3.000 Wörter umfassen;
  • sollten elektronisch im WORD-Format an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: crc@ohchr.org;
  • Werden nicht angenommen, wenn sie nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen;
  • Werden nicht übersetzt;
  • Werden auf der CRC-Webseite veröffentlicht, die dem Entwurf für die Allgemeine Bemerkung gewidmet ist.

 

Die aktuelle Version des Entwurfs des allgemeinen Kommentars finden Sie hier.

 

Bitte bereichern Sie die Diskussion mit Ihrer Expertise und tragen Sie durch Ihre Kommentierung dazu bei, dass das wichtige Thema der Kinderrechte im digitalen Umfeld angemessene Beachtung findet.