Kinderrechte, Sharenting & Kidfluencing

Kinderrechte, Sharenting & Kidfluencing - diese Themen standen im Mittelpunkt einer Diskussionsrunde im Rahmen der Konferenz „Content with conscience: on the support of Influencers and Online Content Creators“, welche von der belgischen Regierung im Rahmen ihrer aktuellen EU-Ratspräsidentschaft am 27. Februar 2024 in Brüssel ausgerichtet wurde. Vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Bedeutung sozialer Medien und dem damit einhergehenden Wirkungskreis, den Influencer*innen auch bei Kindern und Jugendlichen erreichen, lud die belgische Regierung Regierungsvertretungen europäischer Staaten, Influencer*innen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Anbieter*innen zum Austausch ein. Gemeinsam wurde darüber beraten, ob und wie mögliche Verhaltensregeln dazu beitragen können, dass Influencer*innen verantwortungsvoll mit ihrem Einfluss umgehen.

Im Panel „Ethics of kidfluencers, mom/dadfluencers, sharenting“ haben wir - ausgehend von unseren Erfahrungen im Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ - darauf hingewiesen, dass eine informierte und freie Entscheidung des Kindes zentral dafür ist, ob und in welchem Kontext Inhalte, die das Kind betreffen, online veröffentlicht werden können. Besondere Herausforderungen stellen dabei einerseits die Möglichkeit einer informierten Einwilligung insbesondere von jungen Kindern und andererseits die freie Entscheidung von Kindern dar, welche sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Eltern befinden. Auch über die Möglichkeit, veröffentlichte Inhalte löschen zu lassen, wurde gesprochen. Schwierig gestaltet sich dies unter anderem dadurch, dass Anbieter*innen in der Regel dafür keine geordneten Verfahren vorsehen und zielführende Prozesse zur Durchsetzung des Rechts auf Vergessen noch nicht hinreichend etabliert sind. Abhilfe soll auch in solchen Fällen der Mechanismus zur außergerichtlichen Streitbeilegung gemäß Artikel 21 DSA leisten. Nutzer*innen können sich demnach an eine entsprechend zertifizierte Stelle wenden, um Klärungen über Entscheidungen der Anbieter*innen herbeizuführen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Gleichwohl ist es sinnvoll, vorher zu prüfen, welche Inhalte und Daten im Internet veröffentlicht werden, und diese Gelegenheit auch dafür zu nutzen, wie eine Datenminimierung, bspw. durch Abbildungen, die das Gesicht eines Kindes nicht zeigen, vorgenommen werden kann. Weitere Hinweise zu einer bewussten Darstellung von Kindern im Internet gibt es auch auf dieser Seite von CRIN, dem internationalen Kinderrechtsnetzwerk.

Weitere Beiträge