Kinderrechte und das europäische Gesetz über Digitale Dienste

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Die Stiftung Digitale Chancen setzt ihr Zeichen unter einen gemeinsamen Offenen Brief der Mitglieder der National Coalition Deutschland - Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur derzeit im parlamentarischen Verfahren beratenen EU-Verordnung „Gesetz über digitale Dienste“. Die Unterzeichnenden erkennen die anspruchsvollen Ziele des europäischen Gesetzesvorhaben an, sehen jedoch die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Umfeld nicht ausreichend gewährleistet.

So liegt die EU-Verordnung beispielweise deutlich zurück hinter den Regelungen des erst 2021 modernisierten deutschen Jugendschutzgesetzes. Vorsorgemaßnahmen, wie sie das JuSchG in Art. 24 a für die Anbieter digitaler Dienste vorsieht, sollen auf europäischer Ebene künftig nur für die sehr großen Plattformen mit mehr als 45 Mio Nutzer*innen vorgeschrieben sein.

Die Unterzeichnenden fordern daher die am europäischen Trilog beteiligten Bundesministerien auf, die Rechte von Kindern auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in die weiteren Verhandlungen zur EU-Verordnung einzubringen und so dafür Sorge zu tragen, dass der Vorrang des Kindeswohls gemäß Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention auch im digitalen Umfeld gewahrt wird.

 

Den Offenen Brief im Wortlaut finden Sie hier zum Download.

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