Tag der Kinderrechte 2021

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Jedes Jahr am 20.November feiern wir den Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention, die im Jahr 1989 an diesem Tag vom Kinderrechteausschuss verabschiedet wurde.

 

In 2021 gibt es ein besonderes Geburtstagsgeschenk: Die 25. Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld liegt nun auch in deutscher Sprache vor.

Digitale Medien spielen in allen Lebensbereichen von Kindern eine Rolle, sie verändern den Alltag der Menschen und das Aufwachsen von Kindern, bieten Chancen und bergen Risiken.

 

Damit wir diese Veränderungen gut bewältigen, erklärt die 25. Allgemeine Bemerkung in insgesamt 125 Abschnitten, wie man die Rechte von Kindern heute, mehr als 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-KRK, verstehen muss, und was zu tun ist, um die Rechte von Kindern auch im digitalen Umfeld zu verwirklichen. Der Text gibt all denjenigen, die mit Kindern und für Kinder arbeiten, eine verständliche Grundlage und gute Rechtfertigung für ihren Einsatz, damit die Chancen der Digitalisierung von allen Kindern genutzt werden können.

Die 25. Allgemeine Bemerkung wurde vom Kinderrechte-Ausschuss gemeinsam mit einer Gruppe von Kinderrechtsexpertinnen erarbeitet und am 2. März 2021 verabschiedet.

 

Die Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes wurde in einer Kooperation der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunale Kinderinteressenvertretungen - Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V. (kurz BAG Kinderinteressen e.V.) und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte verfasst und unter Mitwirkung eines Redaktionsteams, dem das Projekt Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt angehört, bearbeitet.

 

Alle bisher übersetzten Allgemeinen Bemerkungen zur UN-KRK stehen auch als barrierefreie PDF-Dateien unter www.kinderrechtekommentare.de zur Verfügung

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