Wir feiern: Kinderrechte gelten auch in der digitalen Welt!

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Kinder in aller Welt haben heute einen Grund zu feiern, denn der Kinderausschuss der Vereinten Nationen hat eine Allgemeine Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld verabschiedet. Damit gelten alle Rechte, die Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention gewährt werden, auch im digitalen Raum. Zugang zum Internet, Informations- und Meinungsfreiheit, aber auch die Privatsphäre von Kindern und das Recht auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch müssen künftig auch im Internet stärker geachtet werden.

 

Die allgemeine Bemerkung beginnt mit einer Erklärung, wie die generellen Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention „Nichtdiskriminierung“, „Vorrang des Kindeswohls“, „Recht auf Leben“ und „Berücksichtigung des Kindeswillens“ im digitalen Umfeld zu verstehen sind. Ein besonderer Abschnitt befasst sich mit dem Elternrecht und den sich entwickelnden Fähigkeiten des Kindes. Danach werden gegliedert nach den Themen „Bürgerrechte und Freiheiten“, „Gewalt gegen Kinder“, „Familien und Fürsorge“, „Kinder mit Behinderungen“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Bildung Freizeit und Kultur“ sowie „Besonderer Schutz von Kindern“ die einzelnen Artikel der Konvention in Beziehung gesetzt zum digitalen Umfeld. Das Aufwachsen in einem von digitalen Diensten und Geräten geprägten Alltag stellt Kinder und Erwachsene vor Herausforderungen, bietet aber zugleich auch große Chancen für die Verwirklichung der Rechte von Kindern. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung auch unter den Bedingungen der Pandemie von Kindern wahrgenommen werden kann, wenn die digitalen Voraussetzungen gegeben sind. Diesem Anspruch gerecht zu werden, verleiht die Allgemeine Bemerkung nun ebenso Nachdruck wie dem Recht auf Jugendschutz in den Medien. Wenn die Novellierung des Jugendschutzgesetzes in diesem Jahr wie geplant verabschiedet werden kann, wird Deutschland als eines der ersten Länder weltweit die Rechte von Kindern im digitalen Umfeld umsetzen entsprechend der 25. Allgemeinen Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention, die im März von den Vereinten Nationen offiziell veröffentlicht werden wird.

 

Seit Beginn des Jahres 2019 hat der Kinderrechteausschuss unterstützt durch Expert*innen an der Allgemeinen Bemerkung gearbeitet. Daran habe auch mehr als 700 Kinder weltweit teilgenommen und ihre Meinung eingebracht. Sie wünschen sich vor allem, dass das Internet überall auf der Welt für Kinder zugänglich ist, so dass sie die Chancen nutzen und ihre Rechte in einem sicheren digitalen Umfeld verwirklichen können. Wir werden weiter engagiert dafür arbeiten, dass dieses Ziel verwirklicht wird.

Ein Bericht mit dem Titel "Our Rights in a Digital World" (vorerst nur in englischer Sprache) gibt die Perspektive der Kinder wieder, er kann hier heruntergeladen werden.