Im Rahmen unserer Stiftungsarbeit kommen wir auf direkte oder indirekte Weise mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt: etwa durch Workshops, Veranstaltungen, Umfragen oder im schriftlichen Austausch. Das Kinderschutzkonzept schafft hierfür einen verbindlichen Rahmen und eine gemeinsame Haltung, die den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern sicherstellt und zugleich Mitarbeiter*innen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit Minderjährigen bietet.
Grundlage des Kinderschutzkonzeptes ist die Verankerung der Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, in den Leitlinien unserer Arbeit. Von besonderer Bedeutung sind dabei Artikel 12 (Beteiligung), Artikel 13 (Meinungsfreiheit), Artikel 16 (Privatsphäre), Artikel 8 (Identität), Artikel 17 (Zugang zu Informationen) sowie Artikel 19 (Schutz vor Gewalt).
Die Ziele unseres Kinderschutzkonzeptes sind vielfältig:
- In unseren Angeboten gewährleisten wir Schutz vor Gewalt. Kinder werden vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt in analogen wie digitalen Räumen geschützt.
- In unseren Angeboten sichern wir Partizipation: Kinder werden soweit möglich aktiv in die Projektgestaltung und Entscheidungen eingebunden. Es wird Transparenz geschaffen und sie erhalten Informationen zur weiteren Verwendung und zum Nutzen ihrer Beiträge.
- In unseren Angeboten fördern wir Medienkompetenz: Kinder werden gefördert, digitale Medien sicher, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen.
- Das Schutzkonzept setzt einheitliche Standards, die wir in unseren Angeboten umsetzen: Alle Projekte arbeiten gemäß diesem Konzept zum Schutz der Kinder und für Vertrauen bei Eltern sowie weiteren Erziehungs- und Sorgeberechtigten.
- Wir bieten Fortbildungen an und fördern Sensibilisierung: Mitarbeitende werden geschult und angehalten, sich aktiv bei der Verwirklichung der Kinderrechte zu beteiligen.
- Wir stärken unsere öffentliche Wahrnehmung und festigen Vertrauen in die Stiftung: Ein aktives Schutzkonzept verbessert die Glaubwürdigkeit und Reputation der Stiftung.
Weitere Punkte zu unseren kinderrechtlichen Rahmenbedingungen, den Schutzmaßnahmen, Schulungen und Sensibilisierungen sowie zur Darstellung von und Kommunikation mit Kindern, zur Verantwortung und zum Handeln in Verdachtsfällen werden im Kinderschutzdokument ausgeführt.
Das Kinderschutzkonzept steht zum Download bereit.