DigiAssist - Digitalassistenz für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen

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Über das Projekt

Gegenstand des Forschungsvorhabens ist die Erhebung der digitalen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben. Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention muss das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen gewährleistet sein. (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte, kurz: DIMR). Während die Bundeszentrale für politische Bildung ehemals stationäre Einrichtungen als besondere Wohnformen definiert (2023), ist die Definition der Theodor Fliedner Stiftung umfassender: Als "spezielle Wohnangebote für Menschen mit Behinderung, die eine besondere Versorgung und Assistenz benötigen" werden die folgenden vier Wohnformen bezeichnet: Ambulant betreutes Wohnen, Gemeinschaftliche Wohnformen, Begleitetes Wohnen in Gastfamilien, Inklusive WG (Theodor Fliedner Stiftung. Besondere Wohnformen – alles was Sie wissen müssen).

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Dr. Carola Croll
ccroll@digitale-chancen.de

Ziel des Projekts

Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die in besonderen Wohnformen vorherrschenden Lebenssituationen dahingehend analysiert werden, inwieweit die dort lebenden Menschen mit Behinderungen hinsichtlich ihrer digitalen Teilhabe eingeschränkt sind bzw. in welcher Weise besonderer Unterstützungsbedarf besteht, um chancengerechte digitale Teilhabe zu ermöglichen. Dabei gilt es, einerseits die möglicherweise durch kognitive Beeinträchtigungen geringere Erreichbarkeit der Zielgruppe zu berücksichtigen; andererseits muss untersucht werden, inwieweit weitere aktuell bestehende Faktoren die digitale Teilhabe einschränken. Laut DIFM berichten Bewohner*innen von besonderen Wohnformen „über fehlende Privatsphäre, mangelnde Mitbestimmung, fehlende Wahlmöglichkeiten bezüglich der Unterstützungspersonen und einen fehlenden Zugang zur örtlichen Gemeinschaft“ (DIMR: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029), S. 7). Diese Faktoren sind auf ihre einschränkende Wirkung hinsichtlich digitaler Teilhabe zu überprüfen. Zugleich gilt es zu ermitteln, welche Formen der Assistenz geeignet sein können, um diese Einschränkungen zu überwinden.

Neben der Eruierung, welche Gründe zu einer Einschränkung digitaler Teilhabe führen, zielt das Forschungsvorhaben darauf ab, das Potential von Digitalassistenz zu ermitteln. Unter Digitalassistenz verstehen wir sowohl eine beauftragte bzw. bevollmächtigte Assistenz als auch Formen der digitalen Betreuung, in der die von einer Beeinträchtigung betroffene Person mit Unterstützung durch eine Assistenzperson digitale Angebote weitgehend gemeinschaftlich nutzt. Ob und inwieweit auch eine qualifizierende Assistenz, d. h. die Heranführung und Befähigung zur zumindest teilweise selbstständigen Nutzung ausgewählter Angebotsformen, für die Zielgruppe in Frage kommt, ist im Forschungsvorhaben zu ermitteln.

Forschungshypothese

Digitalassistenz kann für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, wesentlich zu deren sozialer Teilhabe beitragen. Der im Rahmen der Leistungen zur sozialen Teilhabe bestehende Anspruch auf Digitalassistenz wird von Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen leben, jedoch nicht vollumfänglich in Anspruch genommen. Gründe dafür sind eine nicht flächendeckend vorhandene Angebotslandschaft sowie fehlende Aufklärung, Kenntnis und Information über bestehende Angebote und ggf. individuelle, rechtliche und strukturelle Barrieren.

In der Umsetzung dieses Projekts leisten wir einen Beitrag zur Verwirklichung folgender Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen:

Förderprogramm

gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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